KFL-RealEstate Immobilienpool

Sicherung von Immobilienvermögen für die Nachkommen

Vorerbenregelungen, Schenkungen, Steuern aus Erbschaft und Schenkung, überall greift der Fiskus zu, wo er kann. Es gibt aber gute Modelle, um genau das zu verhindern und zu beschränken.

Die GbR als Gesellschaftsform für den „Immopool“
Die Einbringung von Grundstücken in Familienpools mit Ehegatten, Kindern und/oder Enkeln als Gesellschafter sowie die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Ehegatten, Kindern und/oder Enkel ist grunderwerbsteuerfrei.

Gesellschafter können nach Wunsch alle begünstigten Familienmitglieder sein, minderjährige Kinder besser nicht, sie können aber durch Schenkung nach Gründung berücksichtigt werden.

Auch im Todesfall eines Gesellschafters ist das Vermögen durch gesellschaftsrechtliche Regelungen geschützt, alle gesetzlichen Erbansprüche und Pflichtteilsansprüche stehen unterhalb des Gesellschaftsvertrages.

Die Zersplitterung oder notwendige Liquidierung des Vermögens der „GbR-Familienpool“ durch Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer bis zur Höhe der geltenden Freibeträge kann vermieden werden.

Die Freibeträge sind wie folgt zu benennen:
Jedes Elternteil kann an jedes der gemeinsamen Kinder je 400.000 € in Form von Gesellschaftsanteilen steuerfrei übertragen.
Darüber hinaus können die beiden Großeltern jedem Enkel nach Gründung der Gesellschaft je 200.000 € als Anteile an der Gesellschaft durch Schenkung steuerfrei übereignen.

Nach Ablauf der Frist von 10 Jahren können weitere Übertragungen/Schenkungen steuerfrei vorgenommen werden.
Das Schutzrecht der Initiatoren des Familienpools lässt sich im Geschäftsvertrag fixieren. Das Schutzrecht der Hauptgesellschafter bleibt auch bei Veränderung der Beteiligungsverhältnisse nach Vertrag bestehen.

Verteilung der Erträge, Erbfolgen, Versorgungsverpflichtungen, Ausschluss von Erbberechtigten nach der gesetzlichen Erbfolge usw. können darin geregelt werden und nur nach Gesellschafterbeschluss geändert werden.
Das ist nach aktueller Meinung von Experten besser, als die Sicherung durch Immobilienbelastungen mit Nutz- und Nießbrauchsrechten, bzw. lebenslangen Wohnrechten zu verbriefen.

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über die Alternative Vermögensregelung durch „KFL-RealEstate ImmobilienPool“ .

Kontakt
  • KFL-RealEstate
  • Karl Friedrich Lamm
  • Eibenweg 5
  • 50171 Kerpen


Menü
XINGFacebookGoogle ProfilLinkEdin Profil